|   | 
                 
                    
                    Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen 
                 | 
              
               
                |   | 
                I. Allgemeines  | 
              
               
                |   | 
                 1. Für alle unsere Angebote 
                  und alle Vertragsabschlüsse mit uns, einschließlich Beratung, 
                  gelten die nachstehenden Bedingungen, soweit nicht schriftlich 
                  etwas anderes vereinbart wird. Allgemeine Geschäftsbedingungen 
                  des Käufers haben keine Gültigkeit. Ihnen wird hiermit widersprochen. | 
              
               
                |   | 
                  | 
              
               
                |    | 
                2. 
                  Unsere Angebote sind freibleibend. Mündliche und fernmündliche 
                  Erklärungen unserer Vertreter und Mitarbeiter und Nebenabreden 
                  sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind. | 
              
               
                |   | 
                  | 
              
               
                |    | 
                3. Abbildungen, Zeichnungen, 
                  Beschreibungen - vor allem Jahrgangsangaben - in Angeboten, 
                  Preislisten und sonstigen allgemeinen Drucksachen sind bestmöglich 
                  erstellt bzw. ermittelt, jedoch nur annähernd maßgebend, sofern 
                  sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.  | 
              
               
                |   | 
                  | 
              
               
                |   | 
                II. Preise und Zahlungsbedingungen | 
              
               
                |   | 
                1. Unsere Preise verstehen sich 
                  ab unserem Lager in München und für die jeweils mitgeteilten 
                  Verpackungseinheiten,pro Flasche inkl. Mehrwertsteuer. Lieferung 
                  ab Euro 175,-- frei Haus in Deutschland. | 
              
               
                |   | 
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                |   | 
                2. Die Lieferung von Positionen 
                  einer Bestellung, die nach Preisliste keine volle Verpackung 
                  darstellen, kann vom Lieferant verweigert werden, ohne daß die 
                  Bestellung der restlichen Positionen ihre Gültigkeit verliert. 
                  In diesem Fall kann der Besteller die Positionen annullieren 
                  oder die Bestellung auf eine volle Verpackung erhöhen. Wird 
                  aus diesem oder anderen Gründen die Mindestauftrags- bzw. die 
                  Mindestliefermenge nicht erreicht, sind die Transportkosten 
                  vom Besteller zu übernehmen.  | 
              
               
                |   | 
                  | 
              
               
                |   | 
                3. Zahlungen haben, wenn nicht 
                  anders schriftlich vereinbart, innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum 
                  bzw. sofort nach Warenerhalt ohne Abzüge zu erfolgen.  | 
              
               
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                |   | 
                4. Auf alle Lieferungen, wenn 
                  nicht anders vereinbart, werden anteilig Versandkosten verrechnet. 
                 | 
              
               
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                |   | 
                5. Zahlungen gelten erst an dem 
                  Tage als geleistet, an welchem der Verkäufer über den Rechnungsbetrag 
                  verlustfrei verfügen kann. Zurückhaltung von Zahlungen seitens 
                  des Käufers mit irgendwelchen Gegenansprüchen, insbesondere 
                  um einen Austausch, Abholung oder Ersatzlieferung zu erzwingen, 
                  ist nicht statthaft. Ist die Zahlung einer Position der Rechnung 
                  umstritten, darf die Zahlung der restlichen Positionen dadurch 
                  nicht verzögert und muß unaufgefordert noch vor Klärung der 
                  umstrittenen Position, bezahlt werden. Bei Zahlungsverzug sind, 
                  vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Schadens, Verzugszinsen 
                  in Höhe von 4 v.H. über dem Wechseldiskontsatz der Deutschen 
                  Bundesbank zu entrichten. Ist der Käufer mit der Bezahlung einer 
                  Rechnung in Verzug geraten, so werden seine sämtliche Verbindlichkeiten 
                  sofort fällig. Zahlungsverzug tritt bei Fälligkeit der Forderung 
                  des Verkäufers ein, ohne daß es einer Mahnung bedarf.  | 
              
               
                |   | 
                  | 
              
               
                |   | 
                6. Teilzahlungen sind wegen erhöhtem 
                  Aufwand nicht zulässig. Sollten diese jedoch geleistet werden 
                  ist der Lieferant berechtigt, eine Aufwandsentschädigung in 
                  Höhe von Euro 5,-- pro Teilzahlung nachträglich zu berechnen. 
                  Dies gilt insbesondere für den Fall, daß die Teilzahlungen von 
                  unterschiedlichen Absendern stammen. Die Aufwandsentschädigung 
                  ist allein vom Besteller zu entrichten. Dies ist nicht anwendbar, 
                  weil eine Position der Rechnung umstritten ist.  | 
              
               
                |   | 
                  | 
              
               
                |   | 
                7. Zurückhaltungsrechte können 
                  unsere Kunden nicht geltend machen. Eine Aufrechnung können 
                  sie nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten 
                  Forderung vornehmen.  | 
              
               
                |   | 
                  | 
              
               
                |   | 
                III. Lieferung | 
              
               
                |   | 
                Der Versand erfolgt in jedem 
                  Falle auf Gefahr des Käufers, auch bei Lieferungen, die frachtfrei 
                  erfolgen. Transportschäden berechtigen den Käufer nicht, die 
                  Rechnungszahlung zu verweigern bzw. Teilbeträge zurückzuhalten. 
                  Transportschäden sind direkt mit dem Spediteur zu regeln. Der 
                  Verkäufer kann jedoch im Autrag des Käufers die Bearbeitung 
                  übernehmen. | 
              
               
                |   | 
                  | 
              
               
                |   | 
                IV. Verpackungsentsorgung | 
              
               
                |   | 
                Die Entsorgung der Verpackung 
                  wird ausdrücklich vom Kunden übernommen. Die Listenpreise berücksichtigen 
                  diese Vereinbarung mit einem entsprechenden Abschlag. Sollte 
                  der Käufer die Entsorgung nicht übernehmen wollen, muß er diesbezüglich 
                  ein erneutes Preisangebot einholen.  | 
              
               
                |   | 
                  | 
              
               
                |   | 
                 V. Rücklieferung und Austausch 
                 | 
              
               
                |   | 
                Falls eine Rücknahme oder Austauschaktion 
                  vereinbart wird, trägt der Verursacher die Transportkosten. 
                  Der Kunde verpflichtet sich, einen Abholtermin direkt mit dem 
                  Spediteur abzustimmen und einzuhalten. Sonderfahrten, die aufgrund 
                  der Nichteinhaltung der Abholtermines notwendig werden, sind 
                  vom Käufer zu bezahlen. | 
              
               
                |   | 
                  | 
              
               
                |   | 
                 VI. Mängel  | 
              
               
                |   | 
                Internationalen Usancen entsprechend, 
                  kann für korkkranke Flaschen kein Ersatz geleistet werden. Geliefert 
                  werden die vorhandenen Jahrgänge. Bei der Nennung der Jahrgänge 
                  ist der Irrtum vorbehalten. Ist ein Jahrgang ausgeschöpft wird 
                  der Nächstverfügbare geliefert. Eine Beanstandung aufgrund von 
                  einem unterschiedlichen Jahrgang ist nur dann zulässig, wenn 
                  bei der Bestellung der Jarhgang nicht nur genannt, sondern nachweislich 
                  als verbindlich mitgeteilt wurde. Schadenersatzansprüche jeglicher 
                  Art gegen uns oder unsere Erfüllungsgehilfen wegen Verletzung 
                  vertraglicher Nebenpflichten aus Verschulden bei Vertragsanblschuß 
                  aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, wenn nicht Vorsatz 
                  oder grobe Fahrlässigkeit bei uns vorliegen oder ein Haftungsausschluß 
                  aus sonstigen Gründen rechtlich nicht zulässig ist. | 
              
               
                |   | 
                  | 
              
               
                |   | 
                VII. Eigentumsvorbehalt | 
              
               
                |   | 
                Die Ware bleibt - auch bei Lieferungen 
                  ins Ausland - unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher unserer 
                  Ansprüche gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung. Vorher 
                  sind Verpfändungen, Sicherheitsübereignungen sowie jedesonstige 
                  Weitergabe untersagt. Werden die Waren von Dritter Seite gepfändet, 
                  so ist der Kunde verpflichtet, dem Vollstreckungsbeamten vom 
                  Eigentumsvorbehalt Kenntnis zu geben und den Verkäufer unverzüglich 
                  über die Pfändung zu informieren. | 
              
               
                |   | 
                  | 
              
               
                |   | 
                VIII. Gerichtsstand, Erfüllungsort | 
              
               
                |   | 
                Gerichtsstand für beide Seiten 
                  ist die Stadt München. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen 
                  ist ebenfalls die Stadt München.  
                 |